Chrom: Ein Element, zwei Gesichter

Dasselbe Element glänzt auf Armaturen und steht als Chrompicolinat auf dem Etikett. Warum es dabei auf die Oxidationsstufe ankommt.


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Haferflocken fallen von einem Holzlöffel

Chrom kennt man vom Wasserhahn und vom Fahrradlenker, als glänzende Schicht auf Metall. In der Nährwerttabelle steht es als Spurenelement in Mikrogramm. Dass beides dasselbe Element ist, erklärt sich über eine chemische Größe: die Oxidationsstufe.

Der Name

1797 entdeckte der französische Chemiker Louis-Nicolas Vauquelin das Element in einem leuchtend orangeroten Mineral aus Sibirien, dem Rotbleierz. Weil seine Verbindungen in so vielen Farben auftreten, nannte er es nach dem griechischen chroma, Farbe. Der grüne Farbton von Smaragden geht auf Spuren von Chrom zurück.

Drei, sechs und null

Die Oxidationsstufe gibt an, wie viele Elektronen ein Atom in einer Verbindung abgegeben hat. Metallisches Chrom, die glänzende Schicht, hat die Stufe null. In Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln kommt Chrom in der Stufe drei vor, als Chrom(III). Chrom(VI) dagegen ist eine Industriechemikalie, etwa aus Gerbereien und Galvanikbetrieben, und als Lebensmittelzutat nicht zugelassen. Die drei Formen verhalten sich so verschieden, dass sie in der Chemie fast wie eigene Stoffe behandelt werden.

Was auf dem Etikett steht

Bei BIOMPLEX ist Chrom immer als Chrompicolinat zugesetzt. Darin ist ein Chrom(III)-Ion von drei Molekülen Picolinsäure umgeben, einer kleinen organischen Säure. Die Verbindung ist stabil und leuchtend rot. In der Tabelle steht nur die Menge des Chroms selbst. Wie Verbindung und Elementmenge zusammenhängen, erklärt der Artikel Mineralstoffe und Verbindungen.

Wo es enthalten ist

Der Referenzwert liegt bei 40 µg. Je Tagesportion:

Zugelassene Angaben

Für Chrom sind zwei Angaben zugelassen:*

  • Chrom trägt zu einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen bei.
  • Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei.

Welche Nährstoffe außerdem mit dem Stoffwechsel zu tun haben, steht im Artikel Nährstoffe für den Stoffwechsel.

* Zugelassene Angaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.