Muskelfunktion: Die zugelassenen Nährstoffe im Überblick

Calcium, Kalium, Magnesium, Vitamin D, Proteine und Kreatin: Was zu Muskeln zugelassen ist, wie die Sätze lauten und was auf den Etiketten steht.


Aktualisiert am 2 Min. Lesezeit

Reihen von Kurzhanteln in einem Ständer im Halbdunkel

In der Kollektion Muskeln & Training stehen Whey Protein, Kreatin, Elektrolyte und Aminosäuren nebeneinander. Welche Angaben zu den Muskeln zugelassen sind und wo die Mengen auf den Etiketten stehen, beantworten die Fragen unten.

Welche Nährstoffe dürfen die Muskelfunktion nennen?

Vier Nährstoffe tragen eine Angabe zur Muskelfunktion:*

  • Calcium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.
  • Kalium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.
  • Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.
  • Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei.

Wo stehen Kalium, Magnesium und Calcium?

Ein hölzerner Turnring hängt in einer dunklen Trainingshalle

Was ist zu Proteinen zugelassen?

Für Proteine gibt es zwei Angaben:*

  • Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei.
  • Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei.

Auf dem Etikett steht Protein als „Eiweiß“ in der Nährwerttabelle. Eine Portion Whey Protein (30 g) enthält je nach Sorte 22,77 bis 23,43 g Eiweiß, eine Portion Clear Whey Isolat 24,7 g. Mehr im Artikel Whey Protein.

Und Kreatin?

Für Kreatin lautet die zugelassene Angabe:*

  • Kreatin erhöht die körperliche Leistung bei Schnellkrafttraining im Rahmen kurzzeitiger intensiver körperlicher Betätigung.

Die positive Wirkung stellt sich bei einer täglichen Aufnahme von 3 g Kreatin ein. Ein Produkt darf die Angabe nur tragen, wenn seine Tagesportion diese Menge liefert. Auf dem Etikett steht dafür die Zeile „davon Kreatin“ oder „Kreatin“:

Was „davon Kreatin“ bedeutet, erklärt der Artikel Kreatin-Monohydrat.

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Kurz zusammengefasst

Calcium, Kalium, Magnesium und Vitamin D tragen eine Angabe zur Muskelfunktion, Proteine zwei Angaben zur Muskelmasse. Für Kreatin ist eine Angabe zur Leistung bei Schnellkrafttraining zugelassen, mit der Bedingung von 3 g Kreatin am Tag.

* Zugelassene Angaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.